ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
1. Ausschließliche Geltung
Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten, soweit nicht im Einzelnen etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist, ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Angebote, Auftragsbestätigung, Schriftform
2.1. Bestellungen, die – auch nur teilweise – von unseren Angeboten abweichen, bedürfen unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Der Vertrag umfasst nur diejenigen Lieferungen und Leistungen, die in unserer Auftragsbestätigung bzw. unserem Angebot ausdrücklich aufgeführt sind.
2.2. Mündliche Vereinbarungen bzw. Zusagen gelten nur, soweit sie schriftlich bestätigt werden. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen und der etwaigen sonstigen vertraglichen Vereinbarungen der Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für Vereinbarungen, durch welche dieses Formerfordernis aufgehoben oder erleichtert werden soll.
3. Unterlagen, Änderungsvorbehalt
3.1. Alle Angebotsunterlagen (Muster, Zeichnungen, Kostenvoranschläge etc.) bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht kopiert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind auf unseren Wunsch zurückzugeben. Wir behalten uns etwaige Urheberrechte vor.
3.2. Angaben in Angeboten zum Leistungsinhalt der Bestellung können von uns geändert werden, wenn diese Änderung für den Besteller zumutbar ist.
4. Lieferzeit
4.1. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung und setzt voraus, dass alle technischen und kaufmännischen Fragen zwischen uns und dem Besteller geklärt sind.
4.2. Ein Fixgeschäft liegt nur dann vor, wenn dies ausdrücklich schriftlich als solches bezeichnet worden ist.
4.3. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind z. B. infolge höherer Gewalt, Verweigerung oder Verzögerung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe oder weil der Besteller Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, so werden Lieferfristen und -termine um den Zeitraum der Behinderung verlängert. Wenn die ursprünglich vereinbarten Fristen oder Termine um mehr als sechs Monate überschritten sind, werden die Parteien eine der Situation angemessene Regelung vereinbaren.
4.4. Kommen wir in Verzug und entsteht dem Besteller hieraus nachweislich ein Schaden, richten sich die Ansprüche des Bestellers – vorbehaltlich seines Rechts zum Rücktritt bei Nichteinhaltung einer vom Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung – nach Ziffer 10.
5. Preise
5.1. Unsere Preise sind mangels ausdrücklich anders lautender Angaben in unserer Auftragsbestätigung Netto-Preise und umfassen nicht die gesetzliche Umsatzsteuer, Zölle sowie Abgaben ähnlicher Art.
5.2. Wenn die Lieferzeit mehr als vier Monate beträgt, behalten wir uns eine Preiserhöhung bei nachweisbaren Kostensteigerungen vor. 5.3. Unsere Preise gelten für frachtfreie Lieferungen (“CPT” Incoterms 2000), d. h. wir tragen die Fracht für die Beförderung der Ware von unserem Werk in Frankreich bis zum vom Käufer benannten Bestimmungsort. Dies gilt nicht, wenn der Transport zum Besteller, inklusive Verpackungs- und Transportkosten, ausdrücklich ausgeschlossen ist Es steht dem Besteller frei, eine Transportversicherung abzuschließen. 5.4. Unsere Preise enthalten die Montage vor Ort nur dann, wenn das in der Bestellung ausdrücklich vorgegeben ist. Unabhängig davon sind solche Kosten, die uns dadurch entstehen, dass am vereinbarten Termin eine Montage aus Gründen unterbleibt, die der Besteller zu vertreten hat, zusätzlich zu vergüten.
5.5. Sind in den Preisen Kosten oder Gebühren enthalten und erhöhen sich diese nach Vertragsschluss, sind wir berechtigt, dem Besteller die Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
6. Zahlungsweise
6.1. Der vereinbarte Preis ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung abzugs- und spesenfrei zu zahlen. I Die Rechnungsstellung erfolgt bei Lieferung. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift des Geldes auf dem von uns angegebenen Konto maßgeblich. 6.2. Im Fall des Zahlungsverzugs des Bestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6.3. Entstehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Bestellers, insbesondere wegen Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen oder wegen einer nachträglichen Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so sind wir berechtigt, Vorleistung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.4. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
7. Erfüllungsort, Gefahrübergang, Versand
7.1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen grundsätzlich frachtfrei (“CPT” Incoterms 2000) ab unserem Werk in Frankreich. Die Gefahr des Untergangs, des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht mit Übergabe der Ware an die zur Versendung bestimmte Person auf den Besteller über. Entstehen über die von uns getragene Fracht hinaus weitere Kosten, die auf Ereignisse nach Übergabe der Ware an den Frachtführer zurückzuführen sind, trägt diese der Besteller.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum, bis er vollständig bezahlt ist.
8.2. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder veräußern, verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
8.3. Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Besteller berechtigt uns zum Rücktritt vom Vertrag sowie dazu, die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.
9. Mängelhaftung
9.1. Wir gewährleisten, soweit nicht schriftlich etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird, dass der Liefergegenstand bei Lieferung den zur Zeit der Angebotsabgabe in der Bundesrepublik Deutschland geltenden technischen Normen entspricht und frei von Mängeln ist, die auf nicht spezifikationsgerechte Ausführung, ungeeignetes Material oder schlechte Verarbeitung zurückzuführen sind.
9.2. Erkennbare Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Lieferungen und Leistungen, nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Besteller diese schriftliche Anzeige, so sind alle Ansprüche wegen dieser Mängel ausgeschlossen.
9.3. Wir leisten keine Gewähr für Mängel, Schäden oder Mehrkosten, die auf normale Abnutzung und Verschleiß sowie unsachgemäße Behandlung, unzulässige Belastung oder ungeeignete Installation oder Betriebsmittel oder auf nicht von uns zu vertretende chemische oder elektrische Einflüsse zurückzuführen sind.
9.4. Mangelhafte Lieferungen werden, soweit der Grund für die Mangelhaftigkeit in einem Umstand begründet ist, der bereits imZeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, in angemessener Frist auf unsere Kosten nachgebessert oder nach unserer Wahl ersetzt. Wird durch den Besteller nicht die erforderliche Zeit und Gelegenheit eingeräumt, um die notwendig erscheinenden Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen durchzuführen, sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig hoher Schäden hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und den Ersatz der dafür erforderlichen Aufwendungen von uns zu verlangen, wenn wir unverzüglich verständigt worden sind. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
9.5. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Besteller – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Das Recht auf Minderung der Vergütung bleibt ansonsten ausgeschlossen.
9.6. Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, werden wir auf unsere Kosten dem Besteller grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht.
Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Besteller wie auch wir selbst zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
9.7. Darüber hinaus werden wir den Besteller von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen.
9.8. Unsere unter Ziffer 9.6 und 9.7 genannten Verpflichtungen sind vorbehaltlich der Regelungen unter Ziffer 10.2 für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschließend.
Sie bestehen nur, wenn
a. der Besteller uns unverzüglich von geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet,
b. der Besteller uns in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. uns die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen gemäß Ziffer 9.6 ermöglicht,
c. uns alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben,
d. der Rechtsmangel nicht auf Anweisungen des Bestellers beruht und
e. die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Besteller den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat.
10. Schadensersatz
10.1. Schadensersatzansprüche des Bestellers, die auf leicht fahrlässiger Verletzung unserer vertraglichen, vor- oder nachvertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen, sind ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund sowie Art und Umfang der eingetretenen Schäden ausgeschlossen. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit, allerdings begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
10.2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir – aus welchem Rechtsgrund auch immer – nur
a. bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz,
b. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
c. bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
d. bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten
Gegenständen gehaftet wird.
Die Begrenzungen dieser Ziffer 10 gelten auch hinsichtlich vom Besteller geltend gemachter Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.
11. Verjährung
11.1. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchem Rechtsgrund auch immer – verjähren in 12 Monaten.
11.2. Für Schadensersatzansprüche nach Ziffer 10.2 sowie für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und deren Mangelhaftigkeit wir verursacht haben, gelten die gesetzlichen Fristen.
12. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
12.1. Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
12.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Saarbrücken. Wir sind ebenfalls berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.
